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KLASSE:
D 1E
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse D1E?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | nur mit Klasse D1 |
Mindestalter: | ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: | betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. |
Einschluss der Klasse: | BE |
Hinweis
Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder vergleichbare Berufe: Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter auch Ausnahmen zulassen, so dass das Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer (Busfahrer) oder vergleichbare Berufe bei 18. Jahren liegt. Es gibt den Modellversuch Berufskraftfahrer ab 18. Jahre. Hier werden Busfahrer/-innen in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre zum Berufskraftfahrer (Fachrichtung Bus) ausgebildet und erwerben bereits mit 18 Jahren den Busführerschein. Der Führerschein ist begrenzt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer.