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Leistungen

Top Leistungen für Ihren Erfolg
> Klasse CE

KLASSE:

C E

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse CE fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre,
18 Jahre bei erfolgreichem Abschließen einer
Grundqualifikation
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und
augenärztliches Zeugnis
Einschluss der Klasse: C1E, BE und T sowie DE, sofern er zum Führen
von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist
Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

  • Bei Erweiterung (Vorbesitz Klasse C): 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
  • Gemeinsamer Erwerb der Klassen C und CE (Vorbesitz Klasse B): 6 Grundstoff, 10 klassenspezifischer Stoff Klasse C, 4 klassenspezifischer Stoff Klasse CE
  • Gemeinsamer Erwerb der Klassen B, C und CE: 12 Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer anderen Klasse), 2 klassenspezifischer Stoff Klasse B, 10 klassenspezifischer Stoff Klasse C, 4 klassenspezifischer Stoff Klasse CE
Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von C auf CE

  • Grundausbildung
  • 5 Überlandfahrten (ÜL)
  • 2 Autobahnfahrten (AB)
  • 3 Nachtfahrten (NF)

Gemeinsamer Erwerb der Klassen C und CE 

  • Grundausbildung
  • 3 Solo, 5 Zug Überlandfahrten (ÜL)
  • 1 Solo, 2 Zug Autobahnfahrten (AB)
  • 3 Zug Nachtfahrten (NF)

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert. Der Fahrschüler wird außerdem darin unterwiesen, technische Mängel am Fahrzeug zu erkennen und zu beheben.

 
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