Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert. Der Fahrschüler wird außerdem darin unterwiesen, technische Mängel am Fahrzeug zu erkennen und zu beheben.