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Leistungen

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> Klasse C1E

KLASSE:

C 1E

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse C1E fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug 
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 12.000 kg nicht übersteigt, 
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Ärztliche Untersuchung und
augenärztliches Zeugnis
Einschluss der Klasse: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen
von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf
Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse B, 2 klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D1 oder D
  • klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D1 oder D: 12 Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer anderen Klasse), 2 klassenspezifischer Stoff B und 6 klassenspezifischer Stoff C1

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung
  • Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten (ÜL)
  • 1 Autobahnfahrten (AB)
  • 1 Nachtfahrten (NF)

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert. Der Fahrschüler wird außerdem darin unterwiesen, technische Mängel am Fahrzeug zu erkennen und zu beheben.

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