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KLASSE:
A 1
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A1 fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Einschluss der Klasse: | AM |
Im Fahrzeugbestand der Fahrschule befindet sich für die Ausbildung der Führerscheinklasse A1 eine KTM Duke 125 sowie eine Yamaha Virago 125. Somit haben wir für kleine und große Leute ein geeignetes Motorrad.
Die theoretische Mindestausbildung
Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
- Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten (ÜL)
- 4 Autobahnfahrten (AB)
- 3 Nachtfahrten (NF)
Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert.