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KLASSE:
A Stufenführerschein
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | mindestens zweijähriger Besitz der Klasse A2 |
Mindestalter: | 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Besitz der Klasse A2, ansonsten 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang. 21 Jahren für dreirädrige Kraftfahreuge mit einer Leistung von >15 kW |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Einschluss der Klasse: | A1, A2 und AM |
Beim Aufstieg von Klasse A2 auf A, wenn man mindestens zwei Jahre im Besitz des A2 Führerscheins ist, entfällt die theoretische Prüfung und es ist nur die praktische Prüfung erforderlich.
Die theoretische Mindestausbildung
- 6 Grundstoff, 4 klassenspezifische Stunden
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten (ÜL)
- 2 Autobahnfahrten (AB)
- 1 Nachtfahrten (NF)
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.