Nächste Fortbildung: §16 für Ausbildungsfahrlehrer ab 10. Juni +++

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§ 45 FahrlG Einweisungsseminar ASF

Du möchtest Fahrschüler/innen, die während der Probezeit verkehrsauffällig geworden sind, unterstützen? Dann lass dich von uns zur Seminarleitung für Aufbauseminare in unserem Einweisungslehrgang nach § 45 FahrlG weiterbilden. Wer Aufbauseminare anbieten möchte, muss an einem viertägigen Grundkurs und an einem viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars teilnehmen.

Folgende Voraussetzungen brauchen zukünftige Seminarleitungen:

Ziele

  • Verkehrsauffällig gewordene Fahranfängerinnen und Fahranfängern zu motivieren, sich künftig verantwortungsvoll zu verhalten
  • Durch die Teilnahme soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden
  • Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden

Inhalte Grundkurs

  • Ziel des Seminars
  • Änderung von Einstellungen und Verhalten
  • Schülerorientiertes Medien- und Moderationstechniken
  • Gruppenorientierte Lernmethoden
  • Bedingungen zur Durchführung von Seminaren
  • Umgang mit der Zielgruppe
  • Kritische Situationen erkennen und lösen

Inhalte programmspezifischer Kurs ASF

  • Inhalte der einzelnen Sitzungen
  • Ziele der Sitzungen
  • Konzeption (Gruppengröße, Zeitrahmen, Ablauf)
  • Beobachtungsfahrt (Ziele und Inhalte)
  • Blick auf die fahrerische Zukunft

Abschluss

  • Zertifikat „ASF Einweisungsseminar gemäß §45 FahrlG“

Termine
2024

16. Juli

bis

19. Juli

24. September

bis

27. September

Du Hast Fragen?
Oder Bock auf die Fortbildung?

Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich deiner beruflichen Zukunft näher!
Schreib uns einfach oder rufe uns an.